Sie als
Tippgeber

WIE FUNKTIONIERT DIE TIPPGEBERPROVISION FÜR IMMOBILIEN?

Wir freuen uns auf einen Tipp von Ihnen, mit dem Sie die Tippgeberprovision für Immobilien erhalten können. Wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte und Sie uns den Kontakt vermitteln, profitieren sowohl Sie, als auch der potenzielle Verkäufer!

 

Für Tippgeberprovisionen müssen uns Immobilien empfohlen werden, die zum Verkauf stehen. Sie ist nur gültig, wenn sie explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt wurde. Tippgeber, die zunächst die Immobilie an unser Unternehmen vermitteln und erst im Anschluss ihren Provisionsanspruch bei uns anzeigen – und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben – können nicht berücksichtigt werden.

 

Sie können auch eine Tippgeberprovision für Immobilien erhalten, bei denen Sie uns dem entsprechenden Verkäufer empfehlen. Hier gilt ebenfalls: Als Tippgeber für diese Immobilie melden Sie sich bitte unbedingt bei uns, noch bevor sich der Verkäufer an uns wendet, denn sonst kennen wir die Immobilie schon und Ihr Anspruch auf Tippgeberprovision geht bei dieser Immobilie leider verloren.

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Provision und Ihnen als Tippgeber haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt und wenn Sie die Kriterien erfüllen, können Sie uns über das Tippgeber-Formular schnell und einfach Ihren Verkaufstipp mitteilen.

Welche Objekte können Sie uns empfehlen?

Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, die beziehungsweise das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum Bremen

Dürfen Sie mit dem Eigentümer verwandt sein?

Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tippgeber für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.

Was passiert nach Ihrem Tipp?

Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Im Anschluss nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.


Sollte danach ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Schließlich erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision, wenn wir die Immobilie erfolgreich vermitteln konnten.

Wie erkennen Sie, dass ein Haus oder eine Wohnung zum Verkauf steht?

Wenn Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn erzählen, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Sache natürlich einfach. Dann haben Sie bereits alle Informationen, die Sie benötigen, um uns Ihren Tipp zu geben.

Darüber hinaus gibt es einige Anzeichen dafür, dass ein Immobilienverkauf geplant ist:

  • Wenn Sie leere Fenster sehen
  • Wenn der Wohnungseigentümer oder Vermieter Ihrer Nachbarwohnung mit einer Vermessung beginnt
  • Evtl. informiert Sie Ihr eigener Vermieter über einen geplanten Verkauf
  • Wenn ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit unbewohnt bleibt
  • Wenn ein Briefkasten lange ungeleert bleibt
  • Wenn im Winter kein Schnee geräumt wird

Sollten Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen entdecken, fragen Sie einfach den Haus- oder Wohnungsbesitzer oder die Nachbarn. Wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns ebenfalls ansprechen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere – und sie erhalten womöglich Ihre Tippgeberprovision für die jeweilige Immobilie.

Wir freuen uns auf Ihren Tipp.

Tippgeberformular Bremen

Tippgeberformular Bremen

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